Toxikologische Beratung

Das IPA steht bezüglich neuer arbeitsmedizinischer und toxikologischer Fragestellungen innerhalb der letzten Jahre und aufgrund der Novellierung der Gefahrstoffverordnung kontinuierlich im Brennpunkt einer Vielzahl von Anfragen. Schwerpunkte dieser Anfragen sind in nahezu allen Fällen die mit einer Exposition gegenüber einem Gefahrstoff verbundenen gesundheitlichen Risiken für den Menschen, zu denen lediglich eine begrenzte Datenlage vorliegt und die Ableitung gesundheitsbasierter Grenzwerte für Gefahrstoffe am Arbeitsplatz. Die toxikologische Beratung und Begutachtung ist dabei für die Begründung und Initiierung von Präventionsmaßnahmen und für die Berücksichtigung in den einschlägigen Regelwerken überaus wichtig und erlaubt den Unfallversicherungsträgern eine zukunftsorientierte und praxisnahe Beurteilung von möglichen Gesundheitsgefahren an unterschiedlichen Arbeitsplätzen.

Mittels Literaturrecherchen sowie Begutachtungen und Gefährdungsbeurteilungen der vorhandenen Daten zur Belastung und Beanspruchung von Beschäftigten gegenüber Gefahrstoffen am Arbeitsplatz unterstützt das IPA alle Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bei der Primär- als auch Sekundärprävention von gefahrstoffverursachten Erkrankungen sowie die Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Ergebnisse in der Gesetzgebung. Das IPA wird zusätzlich unterstützend tätig bei der Erstellung von Studiendesigns und Konkretisierung in enger Kooperation mit den zuständigen Unfallversicherungsträgern, der Initiierung von interdisziplinären Projekten sowie der Vermittlung von Kooperationspartnern für die BGen und Unfallkassen bei der Lösung bestimmter Fragestellungen aus der arbeitsmedizinischen Praxis. Neben den BG und Unfallkassen stellt das IPA als Institut der Ruhr-Universität Bochum die Ergebnisse der toxikologischen Beratung und Begutachtung auch anderen Institutionen auf Bundes- und Länderebene zur Verfügung.

 

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