
Aktuell: Unter dem Motto #ImpfenSchützt setzen sich die BG Kliniken, die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen und die DGUV gemeinsam für die Wahrnehmung der COVID-19-Impfangebote ein.
Wie können Beschäftigte sowie Kinder, Jugendliche und Studierende vor dem Coronavirus geschützt werden? Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben auf Corona-Sonderseiten vielfältige Informationen für ihre Mitgliedsunternehmen und Einrichtungen, für Beschäftigte und ihre Versicherten bereitgestellt.
Die Bundesregierung hat Empfehlungen zum infektionsschutzgerechten Lüften veröffentlicht. Einen Überblick aus Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung bietet der Fachbereich Verwaltung mit der Ausgabe FBVW-502 "SARS-CoV-2: Empfehlungen zum Lüftungsverhalten an Innenraumarbeitsplätzen".
Mit Hilfe der App "CO2-Timer" der Unfallkasse Hessen und des Instituts für Arbeitsschutz der DGUV lassen sich für Klassenzimmer, Seminar- und Büroräume geeignete Lüftungsintervalle berechnen; ein Wecksignal erinnert daran, dass es Zeit ist zu lüften.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Infektion mit SARS-CoV-2 ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit sein. Diese Versicherungsfälle erläutert ein Hintergrundartikel:
Infektion mit SARS-CoV-2 kann auch ein Arbeitsunfall sein